Aufgrund des zunehmenden Mangels an niedergelassenen Ärzten, vor allem im ländlichen Raum, hat der Kreistag des Landkreises Freudenstadt beschlossen, vier Stipendien für Medizinstudenten auszuschreiben, die sich dazu verpflichten nach Erteilung der ärztlichen Approbation im Landkreis Freudenstadt tätig zu werden. Jeder Medizinstudent einer deutschen oder EU-Universität kann sich nach Bestehen des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung für ein solches Stipendium in Höhe von 500 Euro monatlich bewerben. Die Laufzeit des Stipendiums ist auf 4 Jahre begrenzt. Die Stipendienempfänger sind angehalten ihr Praktisches Jahr in Freudenstadt, am Akademischen Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen zu absolvieren.
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