Vom 1. August an gelten für Studentinnen und Studenten verschiedene
Verbesserungen im BAföG. Bislang erhielten Studierende maximal 360 Euro monatlich als Überbrückung, wenn ihr Erstantrag nicht rechtzeitig bearbeitet wurde. Jetzt orientiert sich dieser Abschlag ausschließlich an der Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung und damit am konkreten Bedarf der Studierenden. Außerdem wird ab August die Förderung während des Übergangs zwischen Bachelor- und Masterstudium erleichtert.
Weitere Informationen unter: http://www.bmbf.de/de/892.php