Informationen zum Praktischen Jahr

Liebe Studierenden,
wie Sie bereits wissen, hat die Landesregierung die Durchführung der M2- Prüfung im April 2020 abgelehnt, weshalb u.a. in Baden-Württemberg ein vorzeitiger PJ-Beginn ab 20.04.2020 eingeräumt wird, für all diejenigen, die eine Zulassung zur M2-Prüfung haben.
Bei einem vorzeitigen PJ-Beginn verkürzt sich die Gesamtdauer des PJ auf insgesamt 45 Wochen (statt: 48 Wochen).
Die einheitlichen Tertialzeiten bei vorzeitigem PJ-Beginn stellen sich wie folgt dar:

1.Tertial: 20.04.2020 – 02.08.2020

2.Tertial: 03.08.2020 – 15.11.2020

3.Tertial: 16.11.2020 – 28.02.2021

Das es hierzu bereits einige Fragen gab: Ihre Wahlfachzuteilung hat weiterhin Bestand


Bitte beachten SIE ZWINGEND folgendes Prozedere und die entsprechenden Deadlines:

1.) Studierende, die mit dem vorgezogenen Praktischen Jahr im April. 2020 NICHT beginnen, müssen dies dem Landesprüfungsamt bis spät. 15.04.2020 verbindlich mitteilen.
=> bitte beachten: Sie werden vom Landesprüfungsamt von Amts wegen zur M2-Prüfung Herbst 2020 geladen

2.) Studierende, die sich entscheiden mit dem vorgezogenen Praktischen Jahr am 20.04.2020 zu beginnen, beachten bitte folgendes:
=> Wenn Sie sich für einen PJ-Beginn entscheiden, melden Sie dies bitte verbindlich bis spät. 15.04.2020 (12:00 Uhr – Ausschlussfrist!) bei Fr. Anne Leins – Studiendekanat per eMail  (anne.leins@uni-ulm.de)
Bitte beachten Sie: es wird darüber hinaus KEINE AUSNAHMEN nach Ende der Ausschlussfrist geben! Die Listen werden unverzüglich nach Ende der Ausschlussfrist dem Landesprüfungsamt übermittelt

3.) Studierende, die die M2- Prüfung bereits erfolgreich abgelegt und bestanden haben, gilt gleiches Prozedere wie unter 2.);

4.) Freisemester VOR dem Praktischen Jahr:
Für Studierende, die die M2-Prüfung bereits erfolgreich bestanden haben und bis zuletzt geplant hatten, ein Freisemester vor dem Praktischen Jahr einzulgen abgelegt, gilt gleiches Prozedere wie unter 2.)
Diese Studierenden müssen bitte bis spät. 15.04.2020 12:00 Uhr – Ausschlussfrist mit Hr. Daniel Schäfer – Studiensekretariat per eMail (daniel.schaefer@uni-ulm.de) bzgl. Platzzuteilung Kontakt aufnehmen. Sollten Sie vorhaben, 1 Tertial außerhalb des Standorts Ulm (inkl. Lehrkrankenhäuser) zu absolvieren, müssen Sie dafür  bis zur Meldung bei Herrn Schäfer eine verbindliche Zusage haben.

5.) Mobilität (Inland/Ausland):
=> sollten Sie sich bereits bei der Platzvergabe dafür entschieden haben, einen Teil Ihres Praktischen Jahres im Ausland oder innerhalb der Inlandsmobilität an einem Krankenhaus in der BRD zu absolvieren, so gelten dieselben Zeiten wie og.
Bitte klären Sie unbedingt mit der jeweiligen Einrichtung, ob Sie das entsprechende Tertial wie geplant, aber zu den neuen Tertialzeiten (s. oben) planmäßig durchführen können.
Wenn sich aus diesem Grund an Ihrer ursprünglichen Planung etwas ändern muss, dann nehmen Sie bitte unverzüglich jedoch bis spät. 15.04.2020 12:00 Uhr – Ausschlussfrist mit Hr. Daniel Schäfer – Studiensekretariat per eMail (daniel.schaefer@uni-ulm.de) Kontakt auf.
Bitte beachten: die weitere Zuteilung (Abfolge) bleibt unverändert; Änderungen kann es nur noch für das Tertial geben, welches Sie außerhalb des Standorts Ulm (inkl. Lehrkrankenhäuser!) ableisten bzw. ableisten wollten!

Bitte beachten Sie für alle weiteren Fragen das beigefügte Merkblatt des Landesprüfungsamtes (Stand: 02.04.2020).

In der Hoffnung auf Ihr aller Verständnis, möchte ich nochmals und sehr eindeutig darauf hinweisen, dass wir alle an dem og. Prozedere sehr strikt und konsequent festhalten müssen – nach dem 15.04.2020 (12:00 Uhr) kann und wird es keine Änderungen/Ausnahmen mehr geben (können). Die Zeit bis zum 20.04.2020 ist für die Organisation in den Einrichtungen äußerst knapp

Viele Grüße
Claudia Grab

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