Wichtige Info zur COVID-Testung!

Liebe Studierende,
seit 3. Mai besteht das COVID Schnelltest-Zentrum in der Mensa Süd. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, sich freiwilllig regelmäßig auf eine mögliche Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen.
Bis zum 17.5. werden Ihnen als Studierende der medizinischen Studiengänge in den Präsenzlehrveranstaltungen noch Schnelltests zur Verfügung gestellt. Ab dem 17.05.2021 gilt jedoch eine verbindliche Testpflicht für alle Präsenzlehrveranstaltungen (außer Prüfungen).
Im COVID Schnelltest-Zentrum der Universität Ulm erhalten Sie einen datierten, personalisierten Nachweis über Ihre Testung in Papierform. Auf diesem findet sich ein QR-Code, über den Sie 15 Minuten nach der Testung Ihr persönliches Testergebnis abrufen können. Gleichzeitig dient dieser als Nachweis eines Negativtests für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen, wenn er zum Beginn des Präsenztermins nicht älter als 24 h ist. Ab sofort kann statt des im Praktikum vorgesehen Schnelltests auch der Ausdruck aus dem Testzentrum den Lehrverantwortlichen vorgelegt werden. Für Studierende der Medizin / Zahnmedizin gelten bis zur Einführung der Testpflicht für Präsenzveranstaltungen auch bereits etablierte, äquivalente Schnelltest-Durchführungen im klinik-/studiengangsassoziierten Umfeld unter medizinisch-fachlicher Supervision.
Bei Einführung der Testpflicht für Studierende am 17.05.2021 muss zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ein negativer Schnelltest bei einer zertifizierten Teststation (COVID Schnelltest-Zentrum Mensa Süd oder anderes, Apotheke, Hausarzt o.ä.) vorgelegt werden. Statt eines Schnelltests kann auch ein negativer PCR-Test-Nachweis vorgelegt werden, der zu Veranstaltungsbeginn nicht älter als 48 h ist. Als gleichwertig zu einem negativen Schnelltest oder PCR-Test gilt außerdem ein vollständiger Impfnachweis (z.B. Impfpass mit erfolgter 2. Impfung seit mind. 14 Tagen) oder ein z.B. vom Hausarzt ausgestellter Nachweis über eine überstandene Covid-Infektion vor nicht mehr als 6 Monaten.

ACHTUNG – dies gilt ausschließlich für Sie als Studierende der medizinischen Studiengänge: Sollte ein Testergebnis positiv ausfallen bzw. das Ergebnis nicht verwertbar sein, lassen Sie bitte unverzüglich einen PCR-Test in der ZINA (=Zentrale Interdisziplinäre Notaufnahme) des Universitätsklinikums durchführen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses dürfen Sie dann an keiner Lehrveranstaltung / Prüfung teilnehmen. Bitte richten Sie sich nach dem Prozedere im aktualisierten Leitfaden unter https://moodle.uni-ulm.de/mod/resource/view.php?id=365301

Bitte legen Sie Ihren Termin im Testzentrum so, dass das Testergebnis vor Beginn der Präsenzlehrveranstaltung vorliegt.
Derzeit besteht keine Testpflicht vor Präsenzprüfungen. Etwaige Anpassungen im Verlauf der nächsten Wochen teilen wir Ihnen gegebenenfalls zeitnah mit.
🖌Diego Alvarado

 

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