Seit 01.01.2018 sind Studentinnen (analog Arbeitnehmerinnen) in den Anwendungsbereich des neuen Mutterschutzgesetzes eingeschlossen.
Ausführliche Informationen des Regierungspräsidiums unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/Mutterschutz.aspx